Der Südwestdeutsche Fußballverband (SWFV) hat in einem Vereins-Votum über die Zukunft der Saison 2019/2020 entschieden, die aufgrund der Corona-Pandemie unterbrochen werden musste. 80,27 Prozent der an der SWFV-Abstimmung beteiligten Clubs hatten sich dafür ausgesprochen, dass die ersten beiden Mannschaften jeder Spielklasse aufsteigen dürfen. Die Abstimmung hatte dabei den gleichen Stellenwert wie ein entsprechender Verbandstagsbeschluss. Mit ihren Stimmen folgte die Mehrheit der Vereine der Empfehlung des Verbands-Präsidiums.
Die Folgen sind weitreichend: Der Erstplatzierte jeder Spielklasse steigt auf, auch der Zeitplatzierte, der normalerweise in die Relegationsrunde eingezogen wäre, steigt mit auf, Absteiger gibt es keine. Von den 1037 Vereinen im Verbandsgebiet hatten sich 624 an der Abstimmung beteiligt. Grundlage zur Ermittlung der Platzierung wird die Qutientenreglung sein.
Aus dem Fußballkreis Pirmasens-Zweibrücken steigen auf: SV Hinterweidenthal (in die Landesliga); SV Battweiler, FK Clausen (in die Bezirksliga); SG Thaleischweiler, SV Martinshöhe, SV Hilst, SV Hochstellerhof (in die A-Klasse); TuS Wattweiler, TuS Rimschweiler, SV Erlenbrunn, TuS Pirmasens (in die B-Klasse).
Hintergund: Nachdem am gestrigen Dienstag, dem 02.06.2020 um 12:00 Uhr, die Rückmeldefrist der Abstimmung unserer Vereine zur Wertung der unvollständigen Saison 2019/20 sowie der Verlegung des Verbandstages und der noch ausstehenden Kreis-, Kreisjugend-, und Kreisschiedsrichtertage in das Jahr 2021 endete, dürfen wir Ihnen heute die Ergebnisse der Abstimmung übermitteln.
Mit einer Rückmeldung von 85,17 % der am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine und einer Beteiligung von 60,17 % der stimmberechtigten Vereine im gesamten Verbandsgebiet ergab die Auswertung, dass 80,27 % der Vereine für den Vorschlag des Präsidiums zur Saisonwertung 2019/20 stimmten. 19,73 % stimmten gegen diesen Vorschlag. Der Vorschlag ist somit mehrheitlich mit 80,27 % angenommen. Der Erstplatzierte ist Sieger in seiner Staffel und damit grundsätzlich nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung aufstiegsberechtigt. Soweit der Zweitplatzierte einen Anspruch auf Relegation hat, ist dieser nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung grundsätzlich aufstiegsberechtigt. Die Ermittlung der Platzierung erfolgt durch einen Quotienten (Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele, gewertet wird kaufmännisch mit drei Nachkommastellen). Ist nach dieser Regelung der Quotient auf die dritte Nachkommastelle identisch, steigen alle Mannschaften mit dem gleichen Quotienten auf. Es gibt keine Absteiger.
Bei der Frage der Verlegung des Verbandstags 2020 sprachen sich 99,57 % für eine Neuterminierung des ordentlichen Verbandstags in das kommende Jahr aus. Dieser wird auf den 03.07.2021 terminiert.